Allgemeine Geschäftsbedingungen Bivvybase

Version: v5 September 2026

Gilt für Buchungen ab dem 1. September 2026. Für Buchungen vor diesem Datum gilt v4 (Mai 2026).

Die wichtigsten Punkte in Kürze

Bevor du die vollständigen Bedingungen liest, hier die wichtigsten Punkte.

Was du bekommst: Mehrtägige Wandererlebnisse auf eigene Faust (self-guided), ohne Begleitung vor Ort. Du erhältst Routenbeschreibungen, Zugang zu bivvybases (Zeltplätzen auf Privatgelände) und Anleitungen über die App. Bei der Expedition außerdem Ausrüstungsverleih, E-Learning und eine Nacht im Basecamp.

Was du selbst organisierst: Vorbereitung, Anreise zum Startpunkt, Essen und Trinken, Versicherungen, alle Entscheidungen unterwegs. Du bist körperlich und mental selbst für die Durchführung verantwortlich.

Keine Bedenkzeit: Da du für ein festes Datum buchst, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Deine Buchung ist sofort verbindlich. Du kannst aber nach den unten stehenden Regeln stornieren oder umbuchen.

Stornierung Trail:

Stornierung Expedition:

Umbuchen: Kostenlos, maximal 3-mal, auf ein Datum innerhalb von 12 Monaten nach deinem ursprünglichen Startdatum. Eine umgebuchte Buchung kann nicht mehr erstattet werden.

Haftung: Bivvybase bemüht sich um sichere Routen und gute Informationen, aber alle Entscheidungen unterwegs triffst du selbst. Die Haftung von Bivvybase ist beschränkt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Versicherungen: Sorge für eine Privathaftpflichtversicherung und erwäge eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung. Dafür bist du selbst verantwortlich.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Bivvybase: Bivvybase B.V., mit Sitz in Dassenlaan 5, 3734 HB Den Dolder, Niederlande, KvK-Nummer (niederländisches Handelsregister) 42075075, nachfolgend „Bivvybase“ genannt.

Wanderer: Jede natürliche Person, die ein Produkt von Bivvybase bucht oder nutzt.

Leistungen: Alle von Bivvybase angebotenen Produkte und Dienstleistungen, darunter Trail, Expedition, einzelnes E-Learning und Geschenkgutscheine.

Plattform: Die Website von Bivvybase und das damit verbundene Buchungssystem, über das die Leistungen angeboten und gebucht werden.

bivvybase: Ein von Bivvybase ausgewählter und mit dem Grundeigentümer vereinbarter Ort auf Privatgelände, an dem der Wanderer im Zelt übernachten darf. Pro bivvybase ist Platz für 2 bis 4 Zelte. Die bivvybases verfügen nicht über Einrichtungen wie Toiletten, fließendes Wasser oder Strom, sofern in der Routenbeschreibung nicht anders angegeben.

Grundeigentümer/bivvybase-Inhaber: Der Eigentümer des Privatgeländes, auf dem sich eine bivvybase befindet. Diese Partei hat Bivvybase die Erlaubnis erteilt, den Ort Wanderern zur Verfügung zu stellen.

Basecamp: Der von Bivvybase bestimmte Start- und Endpunkt einer Expedition, ein Campingplatz eines Dritten, auf dem der Wanderer die Ausrüstung abholt und zurückgibt und eine Nacht im eigenen Zelt übernachtet.

Trail: Produktform für erfahrene Wanderer, bestehend aus einer Routenbeschreibung, der Zuweisung einer oder mehrerer bivvybases und den zugehörigen Nutzungsanleitungen.

Expedition: Produktform für Wanderer mit weniger Erfahrung, bestehend aus allem, was beim Trail geliefert wird, ergänzt um eine Nacht im Basecamp, Zugang zum E-Learning und die Möglichkeit, Ausrüstung zu mieten.

Ausrüstung: Von Bivvybase vermietetes Outdoor-Material wie Zelte, Schlafsäcke, Isomatten, Rucksäcke und Kochgeschirr, ausschließlich als Teil der Expedition.

Geschenkgutschein: Ein von Bivvybase ausgegebener Gutschein mit festem Wert, einlösbar für Leistungen über die Plattform.

Startdatum: Der erste Tag des gebuchten Trails oder der gebuchten Expedition laut Buchungsbestätigung. Bei der Expedition ist das der Tag der Ankunft im Basecamp.

Saison: Das gesamte Kalenderjahr, wobei Routen und bivvybases je nach Wetterbedingungen und Verfügbarkeit zur Verfügung stehen.

Anleitungen: Von Bivvybase bereitgestellte Informationen (in Form einer Progressive Web App) zur Nutzung von Routen, bivvybases, Ausrüstung und Sicherheitsverfahren.

E-Learning: Über die Plattform zugängliche Lernmodule mit praktischen Erklärungen zu Vorbereitung, Routenplanung, Sicherheit, Materialnutzung und Camping. Das E-Learning ist Teil der Expedition und auch einzeln erhältlich.

Artikel 2 – Geltungsbereich und Vertragsschluss

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Verträge zwischen Bivvybase und dem Wanderer.

2.2 Auf den Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung, unbeschadet der zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem der Wanderer wohnt.

2.3 Vertragsschluss Der Vertrag kommt zustande, wenn der Wanderer:

2.4 Erklärungen des Wanderers Mit der Bestätigung der Buchung erklärt der Wanderer, dass er/sie:

2.5 Kein Widerrufsrecht

2.5.1 Für die Buchung eines Trails oder einer Expedition gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (Widerrufsfrist von 14 Tagen) nicht. Es handelt sich um Beherbergung und Freizeitbetätigung zu einem festen Termin im Sinne von Artikel 6:230p Buchstabe e BW (Burgerlijk Wetboek, niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Die Buchung ist verbindlich, sobald der Vertrag gemäß Artikel 2.3 zustande gekommen ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Stornierungs- und Umbuchungsregeln aus Artikel 6.3.

2.5.2 Für das einzelne E-Learning und für Geschenkgutscheine gilt die Regelung aus Artikel 6bis.

2.5.3 Bivvybase weist vor Abschluss der Buchung im Buchungsprozess sowie in der Buchungsbestätigung darauf hin, dass kein Widerrufsrecht besteht.

2.6 Mindestalter Wanderer müssen am Startdatum mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Teilnehmende sind willkommen, sofern sie von einem mitwandernden Elternteil oder Vormund begleitet werden, der die volle Verantwortung trägt.

Artikel 3 – Art der Leistungen (Trail und Expedition)

3.1 Self-guided-Charakter Bivvybase bietet mehrtägige Wandererlebnisse zur selbstständigen Durchführung an. Bivvybase ist während der Tour nicht physisch anwesend; es gibt keine Begleitung oder Aufsicht vor Ort. Die Durchführung der Wanderung, das sichere Zelten sowie alle Einschätzungen, Abwägungen und Entscheidungen unterwegs liegen beim Wanderer.

3.2 Trail Der Trail richtet sich in erster Linie an Wanderer mit Erfahrung auf mehrtägigen Touren mit Gepäck. Bivvybase liefert:

3.3 Expedition Die Expedition richtet sich in erster Linie an Wanderer mit wenig oder begrenzter Erfahrung. Zusätzlich zu den Bestandteilen des Trails liefert Bivvybase bei der Expedition:

Das Basecamp wird von einem Dritten betrieben. Für die Nutzung des Basecamps gilt die Hausordnung dieses Dritten. Bivvybase bleibt für den Wanderer Ansprechpartner für die Expedition als Ganzes.

3.4 Was NICHT inbegriffen ist Der Preis von Trail und Expedition umfasst nicht:

3.5 Eigenverantwortung Der Wanderer bleibt stets selbst verantwortlich für:

3.6 Grenzen des E-Learnings Das E-Learning ist als Hilfsmittel gedacht, um besser vorbereitet loszuziehen, kann aber nicht alle möglichen Situationen oder Umstände vollständig abdecken. Umstände unterwegs können Improvisation und eigenes Urteilsvermögen des Wanderers erfordern.

Artikel 3bis – Sorgfaltspflicht von Bivvybase und Risikoverteilung

3bis.1 Sorgfaltspflicht von Bivvybase Bivvybase bemüht sich:

3bis.2 Eigenverantwortung des Wanderers Der Wanderer ist und bleibt jederzeit selbst verantwortlich für:

3bis.3 Verhältnis zueinander Die Sorgfaltspflicht von Bivvybase und die Eigenverantwortung des Wanderers ergänzen einander und entbinden einander nicht. Im Falle eines Vorfalls wird im Einzelfall beurteilt, inwieweit Bivvybase seine Sorgfaltspflicht erfüllt und inwieweit der Wanderer seine Eigenverantwortung wahrgenommen hat.

Artikel 4 – Abenteuerlicher und körperlich herausfordernder Charakter

4.1 WARNUNG KÖRPERLICHE ANSTRENGUNG Die Aktivitäten von Bivvybase sind abenteuerlich und können körperlich herausfordernd sein. Das bedeutet:

4.2 Eignungserklärung Der Wanderer erklärt, dass er sich körperlich und mental in der Lage sieht, den gewählten Trail oder die gewählte Expedition durchzuführen. Bivvybase überprüft dies nicht und fragt keine medizinischen Daten ab; die Beurteilung liegt beim Wanderer selbst.

4.3 Empfehlung bei Zweifeln Bei Zweifeln an der Eignung wird dem Wanderer dringend empfohlen, einen Arzt oder eine andere fachkundige Person zu konsultieren.

4.4 Medikamente und Hilfsmittel Der Wanderer ist selbst dafür verantwortlich, eventuell benötigte Medikamente und Hilfsmittel (etwa einen EpiPen bei schweren Allergien) mitzuführen, und weiß, wie diese anzuwenden sind.

Artikel 5 – Versicherungen

5.1 Empfohlene Versicherungen Bivvybase empfiehlt dringend, dass der Wanderer über Folgendes verfügt:

5.2 Erläuterung der Notwendigkeit Obwohl die Touren in den Niederlanden, Belgien und Deutschland stattfinden und alle bivvybases in Gehweite einer öffentlichen Straße liegen, können unerwartete Situationen entstehen (zum Beispiel Verletzungen, Notwendigkeit zusätzlichen Transports, Schäden am Eigentum Dritter), die von einer Standard-Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung nicht vollständig gedeckt werden. Der Wanderer ist selbst dafür verantwortlich, seinen Versicherungsschutz darauf abzustimmen.

5.3 Reiserücktrittsversicherung Da eine Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Startdatum nicht oder nur teilweise erstattet wird (Artikel 6.3), empfiehlt Bivvybase, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu erwägen, die eine Stornierung wegen Krankheit oder anderer unvorhergesehener persönlicher Umstände abdeckt.

5.4 Keine Pflichtversicherung Bivvybase schreibt keine bestimmten Versicherungen vor, betont aber, dass der Wanderer selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich ist.

Artikel 6 – Buchung, Leistungserbringung, Stornierung und Änderung

6.1 Vertragsschluss Der Vertrag kommt gemäß Artikel 2.3 zustande.

6.2 Leistungserbringung Unmittelbar nach der Buchungsbestätigung erhält der Wanderer Zugang zur App mit der Routenbeschreibung, dem GPX-Track, Informationen zu den bivvybases und den Nutzungsanleitungen. Bei der Expedition erhält der Wanderer zudem sofort Zugang zum E-Learning und zum Kundenportal für die Reservierung von Ausrüstung. Die Ausrüstung wird am Startdatum physisch im Basecamp übergeben.

6.3 Stornierung und Umbuchung durch den Wanderer

6.3.1 Fristen. Alle Fristen in diesem Artikel werden in Kalendertagen vor dem Startdatum berechnet, wobei das Startdatum selbst nicht mitzählt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung oder der Umbuchungswunsch per E-Mail unter info@bivvybase.com bei Bivvybase eingegangen ist. Eine Buchung mit Startdatum 1. Oktober kann also bis einschließlich 1. September mit vollständiger Erstattung storniert werden.

6.3.2 Stornierung Trail.

Moment van annuleringRestitutie
Tot en met 30 dagen voor de Startdatum100% van de boekingsprijs
29 dagen of korter voor de StartdatumGeen restitutie. Verzetten blijft mogelijk conform 6.3.4

6.3.3 Stornierung Expedition.

Moment van annuleringRestitutie
Tot en met 30 dagen voor de Startdatum100% van de boekingsprijs
29 tot en met 15 dagen voor de Startdatum50% van de boekingsprijs
14 dagen of korter voor de StartdatumGeen restitutie. Verzetten blijft mogelijk conform 6.3.4

Die Stornogebühr bei der Expedition beruht auf dem Zeitpunkt der Stornierung, der für den Wanderer reservierten Ausrüstung sowie bivvybase- und Basecamp-Kapazität und der geringen Chance auf einen kurzfristigen Weiterverkauf. Auf Verlangen des Wanderers legt Bivvybase eine Begründung der berechneten Gebühr vor (Artikel 7:509 Absatz 1 BW).

6.3.4 Umbuchen. Der Wanderer kann die Buchung kostenlos auf ein anderes Startdatum und/oder eine andere Route aus dem Angebot von Bivvybase umbuchen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Dabei gelten die folgenden Regeln.

6.3.5 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl innerhalb einer Buchung gilt als Stornierung dieses Teils und wird gemäß 6.3.2 oder 6.3.3 abgerechnet.

6.3.6 Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Stornierung über dieselbe Zahlungsmethode wie die ursprüngliche Zahlung.

6.4 Stornierung durch Bivvybase

6.4.1 Außergewöhnliche Umstände. Bivvybase kann eine Buchung stornieren, wenn der Trail oder die Expedition aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht sicher durchgeführt werden kann, darunter:

Bei einer Stornierung aus diesem Grund erhält der Wanderer eine vollständige Erstattung gemäß 6.4.4. Bivvybase erstattet keine zusätzlichen Kosten (Reisekosten, andere Buchungen, Verdienstausfall). Bei der Expedition entspricht dies Artikel 7:509 Absatz 3 BW.

6.4.2 Sonstige Gründe. Storniert Bivvybase aus einem anderen als dem in 6.4.1 genannten Grund, zum Beispiel wegen einer Doppelbuchung oder eines Systemfehlers, erhält der Wanderer neben der vollständigen Erstattung einen Ersatz der nachweislich entstandenen und vernünftigerweise nicht vermeidbaren Kosten, die unmittelbar mit der Buchung zusammenhängen, bis höchstens zur Höhe des Buchungspreises.

6.4.3 Vorrangiges Ersatzangebot. Wo möglich, bietet Bivvybase bei einer Stornierung zunächst eine Alternative an (anderes Startdatum oder andere Route). Der Wanderer entscheidet sich innerhalb von 7 Tagen nach dem Angebot. Nimmt der Wanderer die Alternative an, entfällt der Anspruch auf Erstattung und die Alternative gilt als umgebuchte Buchung gemäß 6.3.4. Reagiert der Wanderer nicht oder lehnt er die Alternative ab, erfolgt eine Erstattung.

6.4.4 Die Erstattung erfolgt in allen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung über dieselbe Zahlungsmethode wie die ursprüngliche Zahlung.

6.4.5 Bivvybase informiert den Wanderer so bald wie möglich (Ziel: mindestens 48 Stunden im Voraus bei Wetterbedingungen, so schnell wie möglich bei akuten Situationen) per E-Mail und/oder Telefon.

6.5 Änderung durch Bivvybase

6.5.1 Bivvybase darf einen Bestandteil des Trails oder der Expedition vor dem Startdatum ändern, wenn dies aufgrund von Umständen im Sinne von 6.4.1 erforderlich ist und die Änderung unerheblich ist, zum Beispiel eine Ersatz-bivvybase vergleichbarer Qualität im selben Gebiet oder ein angepasster Routenabschnitt. Bivvybase informiert den Wanderer darüber so schnell wie möglich.

6.5.2 Ist die Änderung erheblich, zum Beispiel ein anderes Gebiet, eine wesentlich kürzere Route oder der Wegfall einer Übernachtung, legt Bivvybase die Änderung zur Entscheidung vor. Der Wanderer kann innerhalb von 7 Tagen zwischen Annahme (bei geringerem Wert mit Erstattung der Differenz) oder kostenloser Stornierung mit vollständiger Erstattung gemäß 6.4.4 wählen. Ohne Reaktion gilt die Änderung als abgelehnt und es erfolgt eine Erstattung.

6.6 Teilweise Nichtverfügbarkeit (Expedition) Bei Expeditions-Buchungen kann ein Bestandteil unerwartet nicht verfügbar sein (zum Beispiel bestimmte Ausrüstung). Bivvybase informiert den Wanderer, der wählen kann zwischen:

6.7 Beurteilung der Wetterbedingungen Bivvybase stützt die Entscheidung über eine wetterbedingte Stornierung oder Änderung auf amtliche Warnungen (KNMI/KMI/DWD Warnstufe Orange/Rot) und lokale Informationen des Grundeigentümers. Die Entscheidung liegt bei Bivvybase. Der Wanderer kann bei Zweifeln wegen des Wetters auch selbst gemäß Artikel 6.3 stornieren oder umbuchen.

6.8 Preis Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis ist fest. Bivvybase erhöht den Preis einer bestehenden Buchung nicht. Bei einer Umbuchung gilt Artikel 6.3.4 Buchstabe e).

Artikel 6bis – Einzelnes E-Learning und Geschenkgutscheine

6bis.1 Einzelnes E-Learning Das E-Learning ist einzeln als digitaler Inhalt erhältlich. Der Wanderer erhält unmittelbar nach der Zahlung Zugang. Stimmt er bei der Bestellung ausdrücklich der sofortigen Bereitstellung zu und verzichtet er auf das Widerrufsrecht, erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht in dem Moment, in dem der Zugang gewährt wird (Artikel 6:230p Buchstabe g BW). Ohne diese Zustimmung gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und der Zugang wird erst danach gewährt. Der Kaufpreis des einzelnen E-Learnings wird vollständig auf eine später gebuchte Expedition desselben Wanderers angerechnet.

6bis.2 Geschenkgutscheine

Artikel 7 – Nutzung der bivvybases

7.1 Privatgelände Die bivvybases liegen auf Privatgelände von Grundeigentümern, die Bivvybase die Erlaubnis erteilt haben, dort Übernachtungen in kleinem Rahmen zu ermöglichen.

7.2 Pflichten des Wanderers Der Wanderer:

7.3 Eigene Beurteilung vor Ort Situationen vor Ort können sich ändern (zum Beispiel durch Wetterbedingungen, Pflegemaßnahmen oder jahreszeitliche Einflüsse). Der Wanderer ist selbst dafür verantwortlich, vor Ort zu beurteilen, ob die gewählte bivvybase und der konkrete Platz auf dem Gelände zu diesem Zeitpunkt sicher und zum Zelten geeignet sind, und passt seine Entscheidungen entsprechend an.

Artikel 8 – Ausrüstungsverleih (nur bei der Expedition)

8.1 Anwendungsbereich Bivvybase vermietet Ausrüstung ausschließlich als Teil einer Expeditions-Buchung. Die Ausrüstung besteht aus sorgfältig ausgewähltem Material, das für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist und regelmäßig kontrolliert und gewartet wird. Ausrüstung kann bis einschließlich 7 Tage vor dem Startdatum reserviert und geändert werden.

8.2 Zustand der Ausrüstung Bivvybase liefert Ausrüstung, die sich nach vernünftigen Maßstäben in gutem und gebrauchsfähigem Zustand befindet. Der Wanderer prüft bei Erhalt im Basecamp den Zustand der Ausrüstung und meldet Mängel oder Defekte vor der Nutzung über info@bivvybase.com an Bivvybase.

8.3 Ersatz Ist ein gemieteter Artikel nicht verfügbar, ist Bivvybase berechtigt, eine Alternative mit vergleichbaren Eigenschaften anzubieten. Nimmt der Wanderer die Alternative nicht an, gilt Artikel 6.6.

8.4 Sachgemäßer Gebrauch Der Wanderer nutzt die Ausrüstung ausschließlich:

8.5 Haftung des Wanderers für Ausrüstung Der Wanderer haftet für:

8.6 Ersatz bei Verlust oder Beschädigung Bei Verlust oder einer Beschädigung, durch die die Ausrüstung nicht mehr sicher oder normal genutzt werden kann, stellt Bivvybase dem Wanderer höchstens einen Betrag in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungs- oder Anschaffungswerts in Rechnung.

8.7 Normale Abnutzung Normale Abnutzung und Gebrauchsspuren gehen auf Kosten und Risiko von Bivvybase. Der Wanderer muss die Ausrüstung nicht sauber oder trocken zurückgeben, meldet aber nach der Nutzung etwaige Defekte, Undichtigkeiten oder andere Mängel.

Artikel 9 – Eigenverantwortung und Nutzung der Routen

9.1 Routen als Hilfsmittel Die von Bivvybase bereitgestellten Routenbeschreibungen und GPX-Tracks sind Hilfsmittel. Bivvybase kann nicht garantieren, dass die Route jederzeit und an allen Stellen vollständig sicher oder frei von Hindernissen ist.

9.2 Eigene Beurteilung Der Wanderer:

9.3 Keine Sicherheitsgarantie Die Tatsache, dass eine Route von Bivvybase vorgeschlagen wurde, entbindet den Wanderer nicht von der Pflicht, selbst sorgfältige Entscheidungen zu treffen und Risiken zu vermeiden.

9.4 Vorbereitung und Back-up Der Wanderer sorgt für alternative Mittel zur Orientierung und Vorbereitung (etwa Offline-Karten, vorab heruntergeladene Routendateien und die vorherige Weitergabe seiner Planung an eine Kontaktperson). Der Wanderer verlässt sich für die Navigation oder das Abrufen von Informationen während der Tour nicht ausschließlich auf die Mobilfunkabdeckung.

Artikel 10 – Notfälle und Erreichbarkeit

10.1 Erreichbarkeit der bivvybases Alle bivvybases liegen in Gehweite einer öffentlichen Straße. Die Gehstrecke variiert je nach Ort zwischen etwa 500 Metern und höchstens 3 Kilometern.

10.2 Notfälle Bei einem Unfall oder Notfall wendet sich der Wanderer in erster Linie an die örtlichen Rettungsdienste (112 innerhalb der EU) und befolgt deren Anweisungen.

10.3 Erreichbarkeit von Bivvybase Bivvybase ist während der Bürozeiten für nicht dringende Fragen über info@bivvybase.com erreichbar. Bivvybase übernimmt keine Funktion als Rettungsdienst und kann nicht in allen Situationen unmittelbar Unterstützung vor Ort leisten.

10.4 WARNUNG MOBILFUNKEMPFANG Entlang der Routen und auf den bivvybases ist Mobilfunkempfang nicht garantiert. Die Abdeckung unterscheidet sich je nach:

Auf manchen Abschnitten der Route und/oder auf manchen bivvybases hast du möglicherweise vorübergehend keinen oder nur sehr eingeschränkten Empfang. Das bedeutet, dass Rettungsdienste nicht immer sofort telefonisch erreichbar sind.

Vorbereitung: Lade die Routen offline herunter, teile deine Planung vorab mit einer Kontaktperson und nimm eine Pfeife oder andere Notfallausrüstung mit (etwa ein Erste-Hilfe-Set).

Artikel 11 – Haftung von Bivvybase

11.1 Bemühenspflicht Bivvybase bemüht sich, die in Artikel 3bis.1 beschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

11.2 Begrenzung der Gesamthaftung Die Gesamthaftung von Bivvybase für unmittelbare Vermögensschäden, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf höchstens das Dreifache des vom Wanderer gezahlten Preises des betreffenden Trails oder der betreffenden Expedition begrenzt.

11.3 Ausnahme bei Vorsatz und grobem Verschulden Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobes Verschulden (bewusste Leichtfertigkeit) von Bivvybase zurückzuführen ist. Grobes Verschulden bedeutet: sehr unsorgfältiges Handeln, zum Beispiel wenn eine bekannte gefährliche Situation nicht gemeldet wird, obwohl Bivvybase davon Kenntnis hatte.

11.4 Keine Haftung für Bivvybase haftet nicht für Schäden, die die unmittelbare und vorhersehbare Folge eigener Entscheidungen des Wanderers sind, sofern:

Bivvybase haftet ebenso wenig für:

11.5 Haftung für Personenschäden Haftungsbeschränkungen für Personenschäden (Körperverletzung oder Tod) können zwingendem Recht unterliegen. Bivvybase beruft sich auf Haftungsbeschränkungen für Personenschäden nur, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.

Artikel 11bis – Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit

11bis.1 Bivvybase sorgt für den Schutz des Wanderers vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz von Bivvybase gemäß Artikel 7:513 des Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Schutz umfasst die Rückzahlung bereits vom Wanderer gezahlter Reisepreise für noch nicht durchgeführte Buchungen.

11bis.2 Bivvybase verwirklicht diese Absicherung durch den Anschluss an einen anerkannten Garantiefonds im Sinne von Artikel 7:513 Absatz 2 BW. Bivvybase bereitet diesen Anschluss vor. Sobald der Anschluss endgültig ist, werden in diesem Artikel Name, Registrierungsnummer und Kontaktdaten des Garantiefonds aufgenommen und der Wanderer wird darüber über die Buchungsbestätigung und die Website informiert.

11bis.3 Wanderer mit einer bestehenden Buchung erhalten eine Bestätigung per E-Mail, sobald die Absicherung endgültig geregelt ist.

Artikel 12 – Haftung des Wanderers

12.1 Schäden an Eigentum Der Wanderer haftet für Schäden, die er verursacht an:

12.2 Regress Bivvybase kann vom Wanderer Ersatz solcher Schäden verlangen. Dem Wanderer wird dringend empfohlen, ausreichend versichert zu sein (zum Beispiel durch eine Privathaftpflichtversicherung).

12.3 Der Wanderer stellt Bivvybase und den betroffenen Grundeigentümer/bivvybase-Inhaber ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Ansprüchen, die der Wanderer selbst gegenüber dem Grundeigentümer geltend macht, die sich aus dem Verhalten, dem Unterlassen oder der Anwesenheit des Wanderers auf dem Gelände des Grundeigentümers während oder im Zusammenhang mit dem gebuchten Trail oder der gebuchten Expedition ergeben oder damit zusammenhängen. Diese Freistellung gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unerlaubte Handlung oder zurechenbare Pflichtverletzung.

12.4 Die Freistellung in Artikel 12.3 gilt nicht, soweit der Anspruch die unmittelbare Folge einer Pflichtverletzung oder groben Fahrlässigkeit des Grundeigentümers selbst ist, etwa des bewussten Verschweigens einer bekannten ernsten Gefahr auf seinem Gelände.

Artikel 13 – Verhaltenskodex (Leave No Trace)

13.1 Verbindliche Verhaltensregeln Der Wanderer erklärt bei der Buchung, dass er die Verhaltensregeln auf Grundlage der Leave-No-Trace-Prinzipien gelesen hat und einhalten wird.

13.2 Kernpunkte der Verhaltensregeln Diese Verhaltensregeln umfassen in jedem Fall:

13.3 Sanktion bei Verstoß Bei einem schweren Verstoß gegen die Verhaltensregeln (zum Beispiel Verursachen eines Brandes, Zurücklassen großer Mengen Abfall, wiederholtes Ignorieren von Anweisungen) kann Bivvybase den Wanderer von der Teilnahme an künftigen Aktivitäten ausschließen. Die laufende Buchung wird in diesem Fall nicht erstattet. Bereits bezahlte künftige Buchungen werden bei einem Ausschluss vollständig erstattet.

Artikel 13bis – Geistiges Eigentum und Inhalte

13bis.1 Eigentum von Bivvybase Alle Rechte des geistigen Eigentums an den von Bivvybase bereitgestellten Routenbeschreibungen, Web-Apps, GPX-Tracks, Standortdaten der bivvybases, Anleitungen, E-Learning-Modulen, Logos, Bildern und sonstigen Inhalten liegen bei Bivvybase, sofern nicht anders angegeben.

13bis.2 Nutzungsrechte des Wanderers Der Wanderer erhält ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Materialien, ausschließlich zur Durchführung des gebuchten Trails oder der gebuchten Expedition oder, beim einzelnen E-Learning, zur eigenen Vorbereitung.

13bis.3 Unzulässige Handlungen Dem Wanderer ist es nicht gestattet:

13bis.4 Fotos und Erfahrungen teilen Der Wanderer darf:

Bivvybase freut sich, wenn der Wanderer Bivvybase erwähnt/markiert (zum Beispiel @bivvybase), dies ist aber nicht verpflichtend.

13bis.5 Nutzung von Inhalten durch Bivvybase Bivvybase kann den Wanderer fragen, ob Fotos, Videos oder Erfahrungsberichte für Marketingzwecke (Website, soziale Medien, Flyer) verwendet werden dürfen. Dies geschieht immer vorab und mit ausdrücklicher Einwilligung des Wanderers. Ohne vorherige Einwilligung verwendet Bivvybase keine von Wanderern geteilten Inhalte.

Artikel 14 – Datenschutz

14.1 Verarbeitung personenbezogener Daten Bivvybase verarbeitet personenbezogene Daten des Wanderers im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften.

14.2 Welche Daten Bivvybase verarbeitet unter anderem: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Zahlungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben, die der Wanderer macht (zum Beispiel Notfallkontakt, Ernährungswünsche bei bestellten Mahlzeiten).

14.3 Zwecke Personenbezogene Daten werden verarbeitet zur:

14.4 Aufbewahrungsdauer Personenbezogene Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel steuerliche Unterlagen: 7 Jahre).

14.5 Rechte des Wanderers Der Wanderer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Anträge können über info@bivvybase.com gestellt werden.

14.6 Vollständige Datenschutzerklärung Für ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verweist Bivvybase auf die vollständige Datenschutzerklärung auf der Website: www.bivvybase.com/privacy.

Artikel 15 – Beschwerden und Streitigkeiten

15.1 Beschwerdeverfahren Hat der Wanderer eine Beschwerde über die Leistungen von Bivvybase, meldet er diese so bald wie möglich, vorzugsweise bereits während des Trails oder der Expedition, damit Bivvybase versuchen kann, das Problem zu lösen, und spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende schriftlich über info@bivvybase.com. Eine spätere Meldung kann die Beurteilung der Beschwerde erschweren, berührt aber nicht die gesetzlichen Rechte des Wanderers.

15.2 Bearbeitung Bivvybase bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von 7 Tagen und strebt an, innerhalb von 14 Tagen inhaltlich zu antworten. Bei komplexeren Beschwerden kann diese Frist nach Benachrichtigung des Wanderers auf höchstens 6 Wochen verlängert werden.

15.3 Recht auf gerichtliche Klärung Der Wanderer behält jederzeit das Recht, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorzulegen.

15.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf den Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung, unbeschadet zwingender verbraucherrechtlicher Vorschriften des Landes, in dem der Wanderer wohnt. Bei einer Streitigkeit ist das Gericht am Wohnsitz des Wanderers zuständig, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt oder die Parteien nicht gemeinsam ein anderes Gericht wählen.

Artikel 16 – Änderung der Bedingungen

16.1 Bivvybase behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern.

16.2 Für bereits zustande gekommene Verträge gelten weiterhin die Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Buchung akzeptierten Fassung, es sei denn, der Wanderer stimmt der geänderten Fassung ausdrücklich zu. Bei einer Umbuchung gelten weiterhin die Bedingungen der ursprünglichen Buchung.

16.3 Ist der Wanderer mit einer Änderung nicht einverstanden, die auf eine bereits gebuchte, aber noch nicht durchgeführte Aktivität Anwendung findet, hat der Wanderer das Recht, die Buchung kostenlos zu stornieren und den vollen Betrag zurückerstattet zu bekommen.

Artikel 17 – Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel Erklärt ein Gericht eine Bestimmung dieser Bedingungen für unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Bivvybase wird die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht und mit zwingendem Recht im Einklang steht.

17.2 Vollständigkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der Buchungsbestätigung und etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen den vollständigen Vertrag zwischen Bivvybase und dem Wanderer.

17.3 Kontaktdaten

Bivvybase B.V.
Dassenlaan 5
3734 HB Den Dolder
Niederlande
KvK-Nummer: 42075075
E-Mail: info@bivvybase.com
Website: www.bivvybase.com

Version: v5 September 2026. Vorherige Version: v4 Mai 2026.